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Beschäftigte haben Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Daher muss in jedem Unternehmen regelmäßig und anlassbezogen eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Die Verantwortung und Aufgaben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sind im Arbeitsschutzgesetz verankert und in der DGUV Vorschrift 1 zur Unfallverhütung näher geregelt. Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsschutz ist immer Chefsache!
Die Gefährdungsbeurteilung ist Planungsgrundlage für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und ein wichtiges Führungsinstrument, um den verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz verlässlich zu gestalten und zu dokumentieren. Die grundlegenden Fragen sind: Was kann die Sicherheit und Gesundheit Ihres Teams bei welchen Tätigkeiten gefährden? Und wie lassen sich Sicherheit und Gesundheit gewährleisten?
Rechtzeitig erkannte Gefährdungen und geeignete Maßnahmen verhindern Störungen im Betriebsablauf und vermindern wirtschaftliche Verluste, senken unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle der Beschäftigten, tragen zur Qualitätssicherung bei und verbessern die Arbeitsbedingungen. Das wiederum motiviert Mitarbeitende und erhöht die Leistungsbereitschaft.
Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.
Zum Thema bieten auch wir Seminare für Sie an. In diesen zeigen wir Ihnen die Vorgehensweise, bei der Ermittlung arbeitsplatzspezifischer Gefährdungen, der Risikobewertung sowie der Ableitung von Schutzmaßnahmen auf. Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und die Herangehensweise an eine Gefährdungsbeurteilung.
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie HIER