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    DON’T PANIC! - Die 10 wichtigsten Änderungen durch die DSGVO

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    Wie inzwischen auch die Allerletzten mitbekommen haben sollten, hat die Europäische Union neue Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten beschlossen – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

     

     

    Bei Verstoß gegen diese Regeln können ab dem 25.05.2018 teure Strafen auf jeden Websitebetreiber ohne angepasstes Impressum oder ohne Datenschutzerklärung zukommen.

     

     

    Bei Einhaltung profitieren Sie von neugewonnenem Vertrauen Ihrer Kunden und Nutzer.

     

     

    Doch was ändert sich eigentlich genau im Vergleich zu den Richtlinien 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr aus dem Jahr 1995?

     

    Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Also keine Panik!

     

    1. „Personenbezogene Daten“ sind nun nach Definition alle Daten, die der Identifizierung einer Person dienen.

     

    2. Natürliche Personen müssen nun ausdrücklich zustimmen, wenn ihre Daten zu bestimmten Zwecken erfasst, verwendet oder ausgewertet werden.

     

    3. Natürliche Personen haben ein Recht auf Vergessenwerden, d.h. dass  digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen.

     

    4. Natürliche Personen haben ein Recht auf die Information, welche Daten wo und seit wann gespeichert werden

     

    5. Höhere Bußgelder bei Verstößen (Höchststrafe nach Art. 83 (5) DSGVO: bis zu 20 Mio. € oder 4% des jährlichen weltweiten Umsatzes)

     

    6. Extraterritoriale Anwendung: Es zählt allein, wohin die Daten fließen und nicht von wo man operiert.

     

    7. Risikobasierte Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass alle wirksamen Maßnahmen ergriffen werden.

     

    8. Mitteilungspflicht bei Verletzungen: Bei einer Datenverletzung muss der Verantwortlich innerhalb von 72 Stunden die Betroffenen darüber informieren.

     

    9. Konkretere Bestimmung wann ein Datenschutzbeauftragter zu ernennen ist. (Bei einer Unternehmensgröße von 10 oder mehr Mitarbeitern)

     

    10. Strengere technische und organisatorische Maßnahmen

     

    Für mehr Infos rund um die DSGVO:
    https://www.mailjet.de/dsgvo/
    https://www.e-recht24.de/

     

    Sie haben außerdem Fragen rund um Ihre Webseite? Dann melden Sie sich gerne bei Transmedial.

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    inkaadmin

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